Die Kirchenverwaltung (KV)
Die Kirchenverwaltung bilden der Pfarrer als Vorsitzender und sechs gewählte Mitglieder der Gemeinde. Die KV berät und beschließt die finanziellen, baulichen und personellen Angelegenheiten der Kirchenstiftung. Die KV wird jeweils für sechs Jahre gewählt. St. Heinrich und St. Stephan haben jeweils eine eigene KV. Es gibt zudem einen übergeordneten Haushalts- und Personalausschuss für den gesamten Pfarrverband.